Preisblatt ab dem 1. Oktober 2011
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas für Erdgasanlagen bis zum Anschlußwert von 50 kW:
Tarif | Bezeichnung | Jahresverbrauch | Arbeitspreis (Ct/kWh) | Grundpreis |
in kWh von bis | inkl. Ust. & Energiesteuer | (€/Jahr) inkl. Ust. | ||
211/241 | Kleinverbraucher | 0 - 1.500 | 8,806 | 10,71 |
212/242 | Grundpreistarif 1 | 1.501 - 5.000 | 6,664 | 42,84 |
213/243 | Grundpreistarif 2 | 5.001 - 15.000 | 6,093 | 71,40 |
214/244 | Grundpreistarif 3 | 15.001 - 50.000 | 5,712 | 128,52 |
215/245 | Grundpreistarif 4 | über 50.001 | 5,450 | 257,04 |
In diesen Endpreisen ist die Energiesteuer mit netto 0,55 Cent/kWh enthalten.
Die eingerechnete gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %.
Konzessionsabgabe wird nach den steuerrechtlichen Regelungen bis zur Höhe von 0,51 Ct/kWh (Kochen und Warmwasser) und 0,22 Ct/kWh (sonstige Tariflieferungen) bezahlt.
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Bad Urach sind Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas in ihrem Netzgebiet.
Anspruch auf die Grundversorgung haben Haushaltskunden, d. h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen.
Bis zur Überleitung in gesonderte Lieferverträge gelten für Kunden mit beruflichem, gewerblichem oder landwirtschaftlichem Bedarf mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Nichthaushaltskunden) die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
Im Falle der Ersatzversorgung werden Erdgasanlagen (Nennwärmeleistung bis 50 kW) ebenfalls zu den oben genannten Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt.
Gaspreisentwicklung
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