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Netzzugang:

Nach §§19-20 EnWG und §21 GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen. Folgende Dateien stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung. 

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl den Lieferantenrahmenvertrag als auch die EDI-Vereinbarungen herunterladen, die grau hinterlegten Felder ausfüllen und die Dateien bequem per E-Mail mit elektronischer Unterschrift oder per Post mit Originalunterschrift an uns zurücksenden können.

 

Abrechnungsmodell nach Tenor 3 GeLi Gas

Die Stadtwerke Bad Urach bieten allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die Stadtwerke Bad Urach befinden sich in einem Projekt zur Trennung des integrierten Abrechnungssystems. Dieses Angebot gilt nur bis zum Abschluss des Projekts, voraussichtlich Dezember 2011.

KONTAKT

Stadtwerke Bad Urach
Markplatz 8-9
72574 Bad Urach
Telefon: 07125/156-0

Telefax: 07125/156-230
Mail: stadtwerke@bad-urach.de

 

In dringenden Fällen sind wir für Sie erreichbar...

 

... während der Dienstzeit

unter Telefon 07125/156-210

...
außerhalb der Dienstzeit

unter Telefon 07125/156-224