Biogas
Biogas wird wie herkömmliches Erdgas ins Netz eingespeist und erfordert keine speziellen Brenner oder Heizsysteme. Eine moderne Erdgasheizung genügt. Unser Biogas besteht zu 10 % aus reinem Biomethan und zu 90 % aus herkömmlichem Erdgas. So erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers und engagieren sich für den Klimaschutz und die Umwelt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Einfach kombinierbar mit jedem unserer Erdgasprodukte, d. h. 1 Ct/kWh (netto)
Aufschlag (BioCent) auf das jeweilige Erdgasprodukt - Besonders klimaschonend durch regenerative Energien
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“
(EWärmeG), ohne dabei in zusätzliche Anlagen zu investieren - Die Stadtwerke Bad Urach garantieren, dass Biogas zu 10% aus Biomethan besteht.
Mehrkosten durch den Bezug von Biogas
Beispielrechnung: bei dem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines 3 – 4 Personen-Haushalts von 20.000 kWh betragen die Mehrkosten durch den "BioCent" von 0,01 Eur/kWh 200 € netto bzw. 238 € brutto
Die Stadtwerke Bad Urach beraten Sie gerne.
SWBUBioGas
Seit dem 1. Juli können alle Kunden der Stadtwerke Bad Urach mit Biogas heizen. Hierzu haben die Stadtwerke ihr Angebot um ein neues Produkt SWBUBioGas10 erweitert und entsprechende Mengen an Biogas bereits eingekauft.
Biogas entsteht durch die Vergärung von Biomasse wie beispielsweise aus Pflanzenresten. Die Stadtwerke sind Energiedienstleister und haben in Bad Urach seit vielen Jahren wichtige Funktionen im Bereich des Klimaschutzes übernommen. Deshalb freuen wir uns auch umso mehr, dass die Stadtwerke jetzt die Gelegenheit haben, neben Wärme aus Erdgas auch Wärme aus Biogas anbieten zu können.
Jeder Kunde mit einer Gasheizung kann Biogas ganz einfach einsetzen, da es in das allgemeine Verteilungsnetz für Erdgas eingespeist werde. Deshalb braucht man für Biogas auch keinen speziellen Brenner oder eine andere Heizungstechnik.
Mit SWBUBioGas setzen die Stadtwerke Bad Urach auf erneuerbare Energien und ermöglichen Bad Uracher Bauherren eine einfache Umsetzung der neuen Wärmegesetze. Sowohl das Land Baden-Württemberg als auch der Bund haben in den letzten zwei Jahren Gesetze erlassen, die Hausbesitzer dazu verpflichten, erneuerbare Energien einzusetzen.
Bei Neubauten müssen seit 1. Januar 2009 die Vorgaben des Bundesgesetzes „Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz“ (EEWärmeG) erfüllt werden. Hingegen sind bei einem Tausch der Heizungsanlage die Vorgaben des Landesgesetzes „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWärmeG) ab 2010 maßgebend. Mit SWBUBioGas können
Bad Uracher „Häuslebauer“ und „Renovierer“ die Vorgaben erfüllen, ohne in andere Energietechniken investieren zu müssen.
Das Biogasprodukte ist mit allen Erdgaslieferverträgen kombinierbar und der Wechsel ist einfach. Wer Biogas beziehen möchte, zahlt zum jeweiligen Arbeitspreis seines bestehenden Erdgas-lieferungsvertrag bei SWBUBioGas10 einen Cent pro Kilowattstunde netto mehr. Wir veranlassen die Umstellung der Tarife und liefern unsere klimafreundliche Energie direkt ins Haus.
>>> Antrag zum Bezug von Biogas
KONTAKT
Stadtwerke Bad Urach
Markplatz 8-9
72574 Bad Urach
Telefon: 07125/156-0
Telefax: 07125/156-230
Mail: stadtwerke@bad-urach.de
In dringenden Fällen sind wir für Sie erreichbar...
... während der Dienstzeit
unter Telefon 07125/156-210
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